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ALLGEMEINE AGB

1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1 Die Produktion von Bildern und die Vergabe von Bildlizenzen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.2 Von den nachstehenden Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2 Produktionsaufträge

2.1 Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Der Fotograf hat Mehrkosten nur dann anzugeben, wenn die zu erwartende Differenz zu den ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten mehr als 15 Prozent beträgt.

2.2 Bei Aufnahmen von Personen und Gegenständen, an denen Urheber-, Eigentums- oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die für die Herstellung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Person und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Kunde hat den Fotografen von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die abzubildenden Personen oder Gegenstände selbst auswählt, vorausgesetzt, der Fotograf teilt dem Kunden seine Auswahl so rechtzeitig mit, dass der Kunde in der Lage ist, die erforderlichen Einverständniserklärungen einzuholen oder andere geeignete Personen oder Gegenstände für die fotografische Arbeit auszuwählen und zur Verfügung zu stellen.

2.3 Müssen bei der Bearbeitung des Auftrags Leistungen Dritter in Anspruch genommen oder sonstige Verträge mit Dritten geschlossen werden, ist der Fotograf befugt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Kunden einzugehen.

2.4 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung (Ziff. 3.4) werden Nutzungsrechte nur an den vom Kunden als vertragsgemäß abgenommenen Bildern eingeräumt.

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Produktionsarbeiten vorgelegten Lichtbilder innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und etwaige Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, nicht offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Aufnahmen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

3 Produktionshonorar und Nebenkosten

3.1 Wird der für die fotografische Arbeit vorgesehene Zeitraum aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, erheblich überschritten, so erhöht sich ein eventuell vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend. Ist ein Stunden- oder Tageshonorar vereinbart, so ist dem Fotografen der vereinbarte Stunden- oder Tagessatz auch für den Zeitraum zu zahlen, um den die fotografische Arbeit überschritten wird.

3.2 Der Kunde hat dem Fotografen neben dem geschuldeten Honorar auch die Nebenkosten zu erstatten, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Modelle, Reisen).

3.3 Das Produktionshonorar ist bei Lieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen geliefert, so ist der jeweilige Teil des Honorars bei Lieferung eines Teils fällig. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem Zeitaufwand verlangen.

3.4 Der Kunde erwirbt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars und Erstattung aller Nebenkosten.
 

4 Anforderung von archivierten Bildern

4.1 Bilder, die der Kunde aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Datum des Lieferscheins zur Ansicht und Auswahl zur Verfügung gestellt. Wird innerhalb dieser Frist kein Li-2

Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Nutzungsvertrag zustande, sind vom Fotografen zur Verfügung gestellte analoge Bilder und Bilddatenträger vor Ablauf der Frist an den Fotografen zurückzugeben und sämtliche vom Kunden auf eigenen Datenträgern gespeicherten Bilddaten zu löschen.

4.2 Mit der Bereitstellung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung durch den Fotografen.

4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlage für Skizzen oder Layoutzwecke und eine Präsentation vor Kunden stellt bereits eine honorarpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, so ist der Fotograf berechtigt, unbeschadet weitergehender Vergütungsansprüche ein Layouthonorar zu berechnen, auch wenn keine Nutzung der Bilder erfolgt ist.

4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf ein Bearbeitungshonorar berechnen, das sich nach Art und Umfang des Aufwands bemisst und mindestens 30,- € beträgt. Die Transportkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Beförderungsarten (Taxi, Luftfracht, Expresskurier) sind vom Kunden gesondert zu erstatten.

4.5 Wird die in Ziffer 4.1 genannte bzw. im Lizenzvertrag vereinbarte Frist zur Rückgabe des analogen Bildmaterials nicht eingehalten, so ist - neben den sonstigen Kosten und Gebühren - bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen eine Sperrgebühr zu zahlen. Das Blockierungshonorar beträgt € 1,50 pro Bild und Tag, wobei der Höchstbetrag, der für jedes einzelne Bild verlangt werden kann, den in Ziffer 7.5 (Satz 2) der AGB vorgesehenen Betrag als pauschalierten Schadensersatz für den Verlust des Bildes nicht überschreiten darf, unabhängig von der Dauer der Sperrfrist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als das Sperrhonorar.

 

5 Nutzungsrechte

5.1 Der Kunde erwirbt nur die Rechte zur Nutzung der Bilder in dem im Vertrag festgelegten Umfang. Es werden keine Eigentumsrechte übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen.

5.2 Die Einräumung und Übertragung der vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, einschließlich der Redaktionen eines Verlages, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

5.3 Es darf grundsätzlich nur die Originalfassung des Bildes verwendet werden. Jede Nachbearbeitung (z.B. Montage, Verfremdung durch fotografische Techniken, Kolorierung) und jede Veränderung der Wiedergabe des Bildes (z.B. Veröffentlichung von Ausschnitten) bedarf der Zustimmung des Fotografen. Ausgenommen hiervon ist die Beseitigung von unerwünschten Unschärfen oder Farbschwächen durch elektronische Retusche.

5.4 Der Fotograf muss bei jeder Veröffentlichung als Urheber des Bildes genannt werden. Der Name muss beim Bild angegeben werden.

 

6 Digitale Bildbearbeitung

6.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Übermittlung digitaler Bilder per Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, wenn und soweit die Wahrnehmung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

6.2 Bilddaten dürfen nur für eigene Zwecke des Kunden und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Für die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder in anderen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden.

6.3 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Kunde ist ferner verpflichtet, durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Übermittlung der Daten, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe der Daten auf einem Bildschirm und bei jeder Veröffentlichung erhalten bleibt und der Fotograf jederzeit als Urheber des Bildes identifiziert werden kann.
 

7 Haftung und Schadenersatz

7.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet der Fotograf nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. 3

7.3 Ansprüche des Kunden, die auf einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für derartige Schadensersatzansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

7.4 Die Versendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

7.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Kunden verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, so hat der Kunde Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, Schadensersatz in Höhe von € 1.000,- für jedes Original und € 200,- für jedes Duplikat zu verlangen, sofern und soweit der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geforderte Schadensersatzpauschale ist. Dem Fotografen bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzbetrages vorbehalten.

7.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umarbeitung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten, mangels Vereinbarung des fünffachen üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch € 500,- pro Bild und Einzelfall zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

7.7 Fehlt bei der Veröffentlichung eines Bildes die Namensnennung des Fotografen (Ziffer 5.4) oder wird der Name des Fotografen nicht dauerhaft mit einem digitalen Bild verknüpft (Ziffer 6.3), so hat der Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten Nutzungshonorars, mangels einer solchen Vereinbarung das Fünffache des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch € 200,- pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

 

8 Mehrwertsteuer, Künstlersozialabgabe für selbständige Künstler

Zu den vom Kunden zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten gehören auch die Mehrwertsteuer und die Künstlersozialabgabe in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, die dem Fotografen für Fremdleistungen entstehen können.

 

9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Es gilt das spanische Recht.

9.2 Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Sopanien hat oder er nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

10. Rückgaberecht für Abzüge und gelieferte Ware aus dem Online-Shop.

Alle Abzüge werden direkt von whitwwall.com produziert und versandt.

 

Bei Online-Bestellungen von Produkten haben Sie die folgenden Widerrufsrechte:

Sie haben das Recht, Ihre Bestellung ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten innerhalb von 24 Stunden nach Aufgabe der Bestellung zu widerrufen.

Sie haben das Recht, Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem Sie (oder eine von Ihnen benannte Person) die Produkte erhalten haben, zu widerrufen, es sei denn, Ihre Produkte wurden in mehrere Lieferungen an verschiedenen Tagen aufgeteilt - in diesem Fall haben Sie bis zu 14 Tage nach dem Tag, an dem Sie (oder eine von Ihnen benannte Person) die letzte Lieferung erhalten haben. Für ALLE Rücksendungen gelten die folgenden Bedingungen:

Wenn Ihre Produkte fehlerhaft sind, können Sie sie im Austausch gegen ein neues Produkt zurückgeben, nachdem wir einen Beweis für das fehlerhafte Produkt durch Fotos erhalten haben, die Sie per E-Mail an contact(at)jofrancis.com senden. Sollte es einen berechtigten Grund für einen Umtausch des Produktes geben, werden die Versandkosten von uns übernommen.

Produkte können nicht zurückgegeben werden, weil Sie Ihre Meinung nach der oben genannten 24-Stunden-Frist geändert haben, da alle Drucke auf Bestellung hergestellt werden.

In allen anderen Fällen (wenn uns kein Verschulden trifft) können Sie den Vertrag vorzeitig beenden, müssen aber eventuell eine Entschädigung zahlen, da alle Aufträge auf Bestellung gefertigt werden. Der Vertrag endet sofort, und wir erstatten Ihnen die Beträge, die Sie für nicht gelieferte Produkte gezahlt haben, unter Abzug der entsprechenden Entschädigung. Wenn die Zahlung nicht im Voraus erfolgt ist, können wir Ihnen eine angemessene Entschädigung für die Nettokosten in Rechnung stellen, die uns durch Ihre Stornierung entstanden sind. Die Entschädigung kann bis zu 50% des Kaufpreises betragen. Sie haben das Recht, den Vertrag zu stornieren, wenn wir die Bedingungen des Vertrags ändern.

 

Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie mich unverzüglich schriftlich informieren. E-Mail: kontakt(at)jofrancis.com

 

Die Versandkosten für zurückgesendete Produkte müssen vom Absender getragen werden und können nicht erstattet werden, außer bei fehlerhaften Produkten (siehe oben).

Wenn Sie den Vertrag aus irgendeinem Grund beenden, nachdem die Produkte an Sie versandt wurden oder Sie sie erhalten haben, müssen Sie sie an uns zurücksenden, sofern nicht anders vereinbart. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen Sie die Produkte innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum, an dem Sie uns über den Widerruf informiert haben, an uns zurücksenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren innerhalb dieser Frist von 14 Tagen absenden. In diesem Fall fällt eine Entschädigungsgebühr an, da alle Drucke auf individuelle Bestellung hergestellt werden. Alle Versandkosten für zurückgesandte Waren müssen vom Absender getragen werden.

16. Vorhandensein einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

© JoFrancies 2019

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